Kosten

Der neue Rechtsanspruch (seit dem 01.08.2013) für die Betreuung unter 3- jährigen besagt, dass Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter haben, egal ob eine Berufstätigkeit vorliegt oder nicht.

Die Kosten für die Betreuung der Kinder bis 14 Jahre in der Kindertagespflege werden zum Teil vom Jugendamt der Stadt übernommen. 

Bitte Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem jeweiligen Jugendamt. 

Falls Sie mich privat bezahlen möchten, nehme ich den aktuellen Mindestlohn pro betreute Stunde.